vlinder

Wie bei Ihnen zu Hause gibt es auch staatliche Regelungen. Diese wurden bei der Aufstellung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt. Diese Regeln können sich allerdings ändern oder es kann neue Regeln geben, an die Sie und „In de Vlinderkes“ sich halten müssen. „In de Vlinderkes“ wird Sie hierüber soweit wie möglich (schriftlich und/oder über die Website) in Kenntnis setzen. Wenn Sie nach dem Lesen dieser Informationen noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

a. Gruppenunterkunft: alle oder ein Teil der Gebäude und/oder Unterkünfte mit sämtlichem Zubehör, Inventar und mitgemieteten Sachen,

b. Unternehmer: das Unternehmen, das die Gruppenunterkunft/-unterkünfte dem Vertragspartner zur Verfügung stellt,

c. Vertragspartner: derjenige, der im Namen einer Gruppe den Vertrag abschließt,

d. Gruppe: alle Einzelpersonen, die laut Vertrag berechtigt sind, sich in der/den Gruppenunterkunft/-unterkünften aufzuhalten,

e. Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind,

f. Vereinbarter Preis: die Vergütung, die für die Nutzung der Gruppenunterkunft bezahlt wird, wobei schriftlich angegeben sein muss, was im Preis inbegriffen ist,

g. Kosten: alle Kosten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Betreibung des Tourismusunternehmens,

h. Informationen: schriftliche oder elektronische Informationen zur Nutzung der Gruppenunterkunft, Einrichtungen und zu den Aufenthaltsregeln,

i. Stornierung: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner vor dem Eingangsdatum des Aufenthalts.

Artikel 2: Vertragsgegenstand

1. Der Unternehmer stellt der Gruppe zu Urlaubs- und/oder Geschäftszwecken und somit nicht zur dauerhaften Bewohnung die vereinbarte Gruppenunterkunft im vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner vorab schriftliche Informationen zu erteilen, auf deren Grundlage der Vertrag geschlossen wird. Der Unternehmer teilt Änderungen rechtzeitig schriftlich an den Vertragspartner mit.

3. Wenn sich diese Informationen grundlegend von den Informationen bei Vertragsabschluss unterscheiden, kann der Vertragspartner den Vertrag kostenlos auflösen.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vertragsbestimmungen und Regeln in den zugehörigen Informationen zu befolgen. Er sorgt dafür, dass die Gruppenmitglieder die Vertragsbestimmungen und Regeln in den zugehörigen Informationen befolgen.

5. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Vertragspartner den Vertrag mit Zustimmung der Gruppenmitglieder abschließt.

Artikel 3: Dauer und Ende des Vertrages

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass hierzu eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 4: Preis und Preisänderung

1. Der Preis wurde auf der Grundlage der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgesetzt werden.

2. Wenn nach der Festsetzung des vereinbarten Preises aufgrund steigender Belastungen seitens des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge einer Änderung von Steuern und/oder Abgaben entstehen, die sich direkt auf die Unterkunft oder den Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder beziehen, können diese auch nach Vertragsabschluss an den Vertragspartner weiterberechnet werden.

Artikel 5: Bezahlung

1. Der Vertragspartner muss die Zahlungen in Euro leisten, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

2. Nach der Reservierung erhält der Vertragspartner eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Nach der Prüfung der Richtigkeit der Rechnungsdaten muss ein unterzeichnetes Exemplar an den Unternehmer zurückgesandt oder per E-Mail bestätigt werden. Auch wenn innerhalb 7 Tagen keine Reaktion ist der Reservierung rechtsgültig, so wie auch nach Zahlung von der Erste Termin.

3. Die Zahlungsfristen lauten, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wie folgt: Die erste Zahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung geleistet werden. Die zweite Rate muss spätestens vier Wochen vor Ankunft eingegangen sein.

4. Die Kaution wird der Unternehmer per Banküberweisung an den Vertragspartner zurücküberweisen, abzüglich der offenen Posten. Dies wird spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Abreise erfolgen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Wenn der Vertragspartner trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen oder elektronischen Aufforderung nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.

6. Wenn der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrages ist, ist er berechtigt, dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern den Zugang zur Gruppenunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.

7. Die vom Unternehmer vernünftigerweise aufgewendeten außergerichtlichen Kosten nach einer Inverzugsetzung gehen zulasten des Vertragspartners. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig entrichtet wurde, werden nach einer schriftlichen Aufforderung die gesetzlichen Zinsen über den noch offenen Betrag in Rechnung gestellt werden.

Artikel 6: Stornierung

1. Bei einer Stornierung zahlt der Vertragspartner eine Vergütung an den Unternehmer. Diese beträgt:

– bei Stornierung bis sechs Monate vor dem Eingangsdatum, 25 % des vereinbarten Mietsumme,

– bei Stornierung bis vier Monate vor dem Eingangsdatum, 50 % des vereinbarten Mietsumme,

– bei Stornierung bis zwei Monate vor dem Eingangsdatum, 75 % des vereinbarten Mietsumme,

– bei Stornierung innerhalb von zwei Monaten vor dem Eingangsdatum, 90 % des vereinbarten Mietsumme,

– bei Stornierung am oder nach dem Eingangsdatum, 100 % des totale vereinbarten Preises.

2. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der Vertragspartner muss selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen.

Artikel 7: Gebrauch durch Dritte

1. Die Nutzung der Gruppenunterkunft durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.

2. An diese Zustimmung können Bedingungen geknüpft werden, welche vorab schriftlich festgehalten werden müssen.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Vertragspartners

Der Vertragspartner schuldet den gesamten Preis über den vereinbarten Zeitraum.

Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei einem nachweislichen Versäumnis und/oder einer unrechtmäßigen Handlung

1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

a. wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Regeln aus den zugehörigen Informationen und/oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher und/oder mündlicher Warnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen und zwar in solchem Maße, dass nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit vom Unternehmer nicht verlangt werden kann, den Vertrag fortzusetzen,

b. wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher und/oder mündlicher Warnung den Unternehmer und/oder andere stören oder wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der unmittelbaren Nachbarschaft verderben,

c. wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger Warnung durch Nutzung der Gruppenunterkunft im Widerspruch zu den Bestimmungen des Geländes handeln.

2. Wenn der Unternehmer eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, muss er den Vertragspartner in einem persönlich ausgehändigten Schreiben hierüber in Kenntnis setzen. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen ausbleiben.

3. Nach der Kündigung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass die Gruppenunterkunft geräumt und die Gruppe oder die betreffenden Gruppenmitglieder das Gelände schnellstmöglich verlassen haben, jedoch spätestens innerhalb von zwei Stunden.

4. Wenn der Vertragspartner die Gruppenunterkunft nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, die Gruppenunterkunft auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.

5. Der Vertragspartner bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

1. Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die Gruppenunterkunft sowohl intern, als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von behördlicher Seite an die Gruppenunterkunft gestellt werden (können).

2. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle in der Gruppenunterkunft geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sorgen zudem dafür, dass Dritte, die sie besuchen und/oder sich bei ihnen aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten.

Artikel 11: Instandhaltung und Anlage

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gruppenunterkunft und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.

2. die Gruppe ist verpflichtet, die Gruppenunterkunft und das Gelände um die Gruppenunterkunft während der Vertragsdauer im selben Zustand zu halten.

3. Es ist dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern nicht gestattet, auf dem Gelände rund um die Gruppenunterkunft zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder irgendeine andere derartige Aktivität zu unternehmen.

Artikel 12: Haftung

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Personenschäden und Tod sind auf einen Höchstbetrag von EUR 455.000,00 beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.

2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände, wenn dieser nicht Folge eines Versäumnisses ist, das dem Unternehmer angelastet werden kann.

3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.

4. Der Unternehmer haftet für Störungen der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.

5. Wenn die gemietete Gruppenunterkunft ohne Schuld des Unternehmers vernichtet wurde oder vorübergehend unbrauchbar ist, sind der Unternehmer und der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Wenn die Vernichtung der Gruppenunterkunft oder deren vorübergehende Unbrauchbarkeit dem Unternehmer anzulasten sind, kann der Vertragspartner Schadensersatz fordern.

6. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die verursacht wurden durch seine eigenen Handlungen und/oder Unterlassungen oder die (eines) der Gruppenmitglieder, sofern es sich um Schäden handelt, die dem Vertragspartner und/oder den Gruppenmitgliedern (oder einem der Gruppenmitglieder) anzulasten sind.